Anerkennung von Studienleistungen

Im Ausland erbrachte Studienleistungen sollten Sie weitgehend so wählen, dass sie für das Konstanzer Studienprogramm anerkannt werden können. Dafür ist eine gute Planung notwendig. Sie können sowohl Pflichtveranstaltungen als auch Wahlveranstaltungen belegen.

Im Erasmus Programm sind für die Anerkennung von Studienleistungen eine Reihe von Schritten vorgesehen. Vor Antritt des Auslandsaufenthalts vereinbaren Sie mit der Erasmus Fachbereichskoordinatorin ein Studienprogramm an der Gastuniversität und halten es im Learning Agreement schriftlich fest. Das Learning Agreement wird auch an der Gastuniversität geprüft und dort vom Erasmus Fachbereichskoordinator und vom Erasmus Hochschulkoordinator unterschrieben. Notwendige Änderungen am Studienprogramm müssen Sie unmittelbar mit der Ansprechpartnerin für das Auslandsstudium abstimmen. Die Vereinbarungen werden zuletzt an die Erasmus Hochschulkoordinatorin der Universität Konstanz weitergeleitet.

Nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt stellen Sie umgehend einen Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen und stimmen ihn mit der Erasmus Fachbereichskoordinatorin ab. Bitte bringen Sie dafür eine Übersicht mit über Inhalte, Zeitaufwand/Credits und Prüfungsmodus der im Ausland erbrachten Studienleistungen und wofür Sie diese anrechnen lassen möchten.
Die formale Anerkennung leistet der Studiendekan. Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden im Zeugnis kenntlich gemacht.

Die Noten der im Ausland erbrachten Studienleistungen werden anhand der angefügten Notenumrechnungstabelle umgerechnet. Diese Tabelle gilt für den Fachbereich Physik, in anderen Fachbereichen können andere Regeln gelten.